Regeln der Deutschen Wanderreiter-Akademie e.V.
Wanderreit-Betriebe arbeiten ohne Verwaltungsapparat und sind viel mit ihren Pferden unterwegs. Deshalb müssen sie sich auf die Buchung ihrer Reiter verlassen können.
90 Tage vor Beginn des Wanderrittes bestätigt der Reiter seine Buchung durch Überweisung einer Anzahlung in Höhe 50% des Wanderritt-Pauschalpreises.
Bei Rücktritt des Reiters vom Wanderritt bemühen sich beide – Reiter und Betrieb – um einen Ersatzreiter.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Betrieb folgender Ersatzanspruch zu:
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.